Zu jung für Kunstnägel?
Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und medizinischen Bedenken, werden grundsätzlich keine Nagelmodellagen an Minderjährigen unter 16 Jahren durchgeführt.
Gerade bei Minderjährigen kann es trotz sorgfältiger Verarbeitung der Modellage zu Haftungsproblemen, sowie möglichen Entwicklungsstörungen am Nagelbett kommen. Der Naturnagel und das Nagelbett befinden sich immer noch im Wachstum. Pubertät und Hormonschwankungen beeinflussen ebenfalls die Stabilität der Kunstnägel.
Ab 16 Jahren darf mit einer Erlaubnis der/des Erziehungsberechtigten eine Nagelbehandlung durchgeführt werden.
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Drucken Sie die Einverständniserklärung aus und füllen diese bitte vollständig aus (Unterschrift nicht vergessen). Die Einverständniserklärung ist beim ersten Besuch im Nagelstudio im Original mitzubringen.